Grundbuch

Das Grundbuch
Nur das, was im Grundbuch steht, gilt. So lässt sich der Zweck des Grundbuchs zusammenfassen, in dem der Eigentümer eines jeden Grundstücks vermerkt ist. Rechtsanwalt Häntzschel nimmt für Sie Einsicht in das Grundbuch und setzt etwaige Berichtigungsansprüche durch.

Das Grundbuch enthält neben dem Eigentümer auch Eintragungen über Lasten an einem Grundstück. Hierzu gehören beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten. Soll ein solches Grundpfandrecht eingetragen oder gelöscht werden, so bedarf dieser Vorgang der Mitwirkung aller Parteien und des Grundbuchamts. Rechtsanwalt Häntzschel berät Sie zu allen Fragen rund um das Grundbuch.