Rechtsblog

01.12.2016: Prüfung Grundstückskaufvertrag durch Rechtsanwalt in Leipzig

Leipzig ist Boomtown, das „Neue Berlin“ oder was nicht alles über diese wunderbare Stadt gesagt wird. Fakt ist, dass die Stadt wächst. Prognosen der Stadtverwaltung gehen davon aus, dass Leipzig ein Einwohnerwachstum auf 720.000 im Jahr 2030 erwartet (vgl. Veröffentlichung der Stadt Leipzig zur Bevölkerungsvorausschätzung vom April 2016). Leipzig soll sogar die am schnellsten wachsende Stadt in der gesamten Bundesrepublik sein. Ca. 10.000 Menschen kommen jährlich dazu.

Diese Dynamik wirkt sich stark auf den Immobilienmarkt aus. Die Nachfrage nach Wohnraum ist weiterhin hoch. Hinzu kommen Investoren, nicht nur aus Deutschland, die ihr Geld sinnvoll anlegen und vom Boom profitieren wollen. Selbst teure Penthouse Wohnungen gehen weg wie warme Semmeln. Die nächste Sanierungswelle läuft.

Immobilienkauf ist ein komplexes und riskantes Rechtsgeschäft

Ein Immobilienkauf ist eine komplexe Angelegenheit und birgt hohe finanzielle Risiken. Je nachdem, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder um eine Eigentumswohnung handelt, tauchen zahlreiche Rechtsfragen auf. Allein die Formulierungen im notariellen Kaufvertrag lassen den Laien häufig rätseln, auf welches Abenteuer er sich einlässt.

Individuelle Beratung zu allen Fragen des Grundstückskaufs

Viele Käufer vertrauen auf die Beratung durch den beurkundenden Notar. Eine Beratung und Prüfung der Verträge findet beim Notar jedoch nur eingeschränkt statt. Das folgt schon daraus, dass der Notar gegenüber Verkäufer und Käufer unparteiisch sein muss.

Als Rechtsanwalt für Grundstücksrecht bespreche ich mit Ihnen frühzeitig alle vertraglichen Fragen. Ich erläutere Ihnen den Vertragsinhalt, prüfe den Kaufvertrag auf Tücken und Fallstricke. Bereits im Rahmen einer Erstberatung (ca. 1-1,25 Stunden) kann ich mit Ihnen den vorgelegten Grundstückskaufvertrag durchgehen und die wichtigsten Inhalte abklopfen.

Weitere Begleitung bei der Vertragsvorbereitung und Abwicklung

Ist der Vertrag umfangreich, sind Besonderheiten zu regeln (z.B. ein Rücktrittsrecht, Gewährleistungsfragen, Haftung für Altlasten) oder bestehen gravierende Bedenken, biete ich eine weitergehende Prüfung an. Falls nötig, erstelle ich für Ihren Kaufvertrag passende Regelungen, die der Notar einarbeiten kann. Wir führen auch die Kommunikation der Vertragsinhalte mit dem beauftragten Notariat oder dem Verkäufer/Makler, falls gewünscht. Gern begleiten wir Sie zum Beurkundungstermin, wenn Sie das möchten.

Unsere Tätigkeit rechnen wir in der Regel nach Zeitaufwand ab. Daher sind die Kosten meist wesentlich niedriger, als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Vereinbarung eines Erstberatungstermins besprechen wir mit Ihnen konkret die dafür anfallenden Kosten.

Wir sind bundesweit auch für Käufer tätig, die hier oder im Umkreis eine Immobilie erwerben möchten. Die Kommunikation erledigen wir dann telefonisch bzw. per E-Mail.

Wenn Sie planen, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung zu erwerben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Einen Beratungstermin können Sie telefonisch unter 0341/ 2 15 39 46 vereinbaren.

Ihr Rechtsanwalt Christoph Häntzschel

Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte

Rechtstipps und Urteile